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Akten- und Datenträgervernichtung

STÜCKE ist seit den 1970er Jahren Ihr zuverlässiger Partner in puncto sicherer Aktenvernichtung. Ihre Akten werden gemäß der DSGVO, dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und der DIN 66399 vernichtet. Hierfür erhalten Sie von uns ein entsprechendes Vernichtungszertifikat.
Wir sind auf die Aktenvernichtung und -umlagerung für Handel, Industrie und Verwaltung spezialisiert. Zu unseren Kunden zählen Banken, Kommunen, Arztpraxen, Rechtsanwälte etc. Die Abholung der Akten findet mit verschließbaren Behältern statt. Auf Wunsch ist auch Selbstanlieferung möglich. Dies gilt bei regelmäßiger, wie auch bei einmaliger Entsorgung. STÜCKE vernichtet komplette Aktenordner (keine Kunststoffordner) damit Sie diese nicht zeitraubend entleeren müssen. In unseren kameraüberwachten Hallen wird das Aktenmaterial in einer Großschredderanlage zerkleinert, anschließend verwirbelt und zu Ballen gepresst.
Wir garantieren für unsere absolut seriöse und sichere Dienstleisung in diesem hochsensiblen Bereich, denn Ihr Vertrauen ist unser Job!

Behälter und Mulden

Neben der kostensparenden Selbstanlieferung stellen wir Ihnen für die Abholung der Akten verschiedene verschließbare Behältertypen und -größen zur Verfügung:
  • Rollbehälter

    240 Liter  für ca. 30 Ordner
    660 Liter  für ca. 100 – 120 Ordner
    geeignet auch für Innenräume

  • Mulden

       5 cbm für ca. 500 Ordner
       7 cbm für ca. 600 – 800 Ordner
    10 cbm für ca. 700 – 900 Ordner

Vernichtungsstufen
nach DIN 66399

Sicherheitsstufe 1
Datenträgervernichtung derart, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Daten ohne besondere Hilfsmittel und Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand, möglich ist. Empfohlen z. B. für Datenträger mit allgemeinen Daten, die unlesbar gemacht werden sollen.
Sicherheitsstufe 2
Datenträgervernichtung derart, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Daten nur mit Hilfsmitteln und besonderem Aufwand möglich ist. Empfohlen z. B. für Datenträger mit internen Daten, die unlesbar gemacht werden sollen.
Sicherheitsstufe 3
Datenträgervernichtung derart, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Daten nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist. Empfohlen z. B. für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten.
Sicherheitsstufe 4
Datenträgervernichtung derart, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Daten nur unter außergewöhnlich hohem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist. Empfohlen z. B. für Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten.
Sicherheitsstufe 5

Datenträgervernichtung derart, dass die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Daten nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen, sowie forensische Methoden, möglich ist. Empfohlen z. B. für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten.

Sicherheitsstufen 6 und 7 siehe DIN 66399

STÜCKE Rohstoff-Recycling GmbH

Buschortstraße 52 - 54
32107 Bad Salzuflen
Telefon +49 5221 70347
Montag bis Freitag: 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
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